Qualitätssicherung und Regulatorien

Die Bamert & Partner AG hat von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA im November 2022 die Bewilligung als Vermögensverwalter nach dem neuen Finanzinstitutsgesetz FINIG erhalten. Damit ist unsere Firma als Vermögensverwaltungsinstitut in der Schweiz zugelassen und lizensiert. Damit verpflichten wir uns zu einer standesgemässen und qualitativ hochstehenden Geschäftsethik.

 

Für alle Fragen und Beschwerden von Seiten unserer Kundschaft haben wir uns der Finanz-Ombudsstelle Schweiz (FINOS) gemäss FIDLEG angeschlossen.

 

 

 

Informationen zur Broschüre "Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten"

 

Das neue Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), gültig ab 1. Januar 2020, stärkt den Anlegerschutz und umfasst Bestimmungen hinsichtlich der Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie dem Anbieten und Erstellen von Finanzinstrumenten.


Der Qualität verpflichtet.

FINcontrol Suisse AG

Unabhängige Schweizer Aufsichtsorganisation gemäss FINMA: FINcontrol Suisse AG

FINOS

Offiziell anerkannte Ombudsstelle

für Finanzdienstleister gemäss FIDLEG: FINOS